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Das Mietrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, das die entgeltliche Überlassung von Sachen an einen Dritten
sowie die sich daraus für beide Parteien ergebenden Rechte und Pflichten regelt.

Mietrecht

Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Bereich des Mietrechts ist die Wohnraummiete. Im Rahmen eines Mietverhältnisses kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Mieter und Vermieter. Streitgegenständlich ist dabei oftmals die Frage, wie weit die Rechte und Pflichten der jeweiligen Partei reichen, zum Beispiel ob eine Kündigung wirksam ausgesprochen wurde, ob die Mietsache einen Mangel aufweist, der zur Mängelbeseitigung und / oder zu Mietminderung berechtigt oder ob die Nebenkostenabrechnung richtig erstellt wurde. Häufige Streitfragen sind außerdem Mieterhöhungen sowie die Beendigung des Mietverhältnisses. Meinungsverschiedenheiten treten in diesem Zusammenhang insbesondere bei Fragen der richtigen Berechnung der Kündigungsfrist, der Wirksamkeit von Klauseln über die Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie der Rückzahlung einer vom Mieter geleisteten Kaution auf.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Gestaltung und Abschluss von Mietverträgen

  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
    (rückständige Miete, Räumung, Schadensersatz usw.)

  • Abwehr von Mietansprüchen

  • Vorbereitung, Durchführung und Durchsetzung von Mieterhöhungen

  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen

  • Beendigung des Mietverhältnisses durch ordnungsgemäße, fristgerechte oder außerordentliche, fristlose Kündigung

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