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Pachtrecht

Wie beim Mietvertrag über eine Wohnung oder Gewerbeimmobilie handelt es sich beim Pachtvertrag um eine Gebrauchsüberlassung einer Sache. In der Regel wird die Nutzung einer Immobilie oder von Ländereien zwischen zwei Vertragsparteien, dem Pächter und dem Verpächter, vereinbart. Der Pachtvertrag ähnelt dem Mietvertrag. Auch bei ihm handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, bei welcher der Verpächter dem Pächter eine Pachtsache zur Nutzung überlässt und dafür einen Pachtzins erhält.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Gestaltung und Abschluss von Pachtverträgen

  • Überprüfung laufender Verträge

  • Anpassung der Pacht

  • Beendigung des Pachtverhältnisses durch ordnungsgemäße, fristgerechte oder außerordentliche, fristlose Kündigung

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