Wohnungseigentumsrecht
In Deutschland gibt es mehrere zehn Millionen Eigentumswohnungen. Und gleich, ob diese Wohnungen von den jeweiligen Eigentümern selber zu Wohnzwecken genutzt werden oder vermietet sind, so folgt die Begründung und die Verwaltung von Wohneigentum eigenen rechtlichen Gesetzen.
Hat man als Eigentümer einer Wohnung mit dem Erwerb der Immobilie auf der einen Seite vollwertiges Eigentum erworben, so ist man in einer Wohnanlage doch auch immer auf engstem Raum mit Nachbarn und anderen Wohnungseigentümern konfrontiert. Hieraus ergeben sich zwangsläufig Konflikte und Problemlagen, die das Wohnungseigentumsrecht zu regulieren versucht.
Ebenso muss der Erwerber einer Eigentumswohnung akzeptieren, dass er mit der Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag sich nicht nur seine eigenen vier Wände als Wohnraum sichert, sondern gleichzeitig auch Mitglied einer zuweilen durchaus großen Gemeinschaft wird, die sich aus allen Wohnungseigentümern der Wohnanlage zusammen setzt. Mit einer Eigentumswohnung erwirbt man mithin nicht nur Rechte, sondern auch eine ganze Menge Pflichten. Um hier als Wohnungseigentümer halbwegs unbeschadet sein Wohneigentum genießen zu können, sind zumindest grundlegende Kenntnisse des Wohnungseigentumsrecht erforderlich.
Unsere Leistungen im Überblick:
Gestaltung und Prüfung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Überprüfung und Anfechtung von Beschlüssen
Überprüfung von Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan
Beratung bei Differenzen zwischen Wohnungseigentümern und Verwalter
Führung von „WEG-Prozessen“
Vertretung und Beratung bei Eigentümerversammlungen
Überprüfung und Beratung bei Kaufverträgen