Wolfgang Reineke ist seit 1998 an den Landgerichten Mannheim und Heidelberg, seit 2003 am Oberlandesgericht Karlsruhe zugelassen. Er ist berechtigt, an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Seit dem 19.01.2006 ist RA Reineke berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Er ist Mitglied in der ARGE Mietrecht und Immobilien des Deutscher Anwaltsvereins (DAV).
Als 1. Vorsitzender der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund Region Schwetzingen-Hockenheim berät und vertritt er deren Mitglieder sowohl außergerichtlich als auch bei Gericht. Des Weiteren hält er regelmäßig Vorträge im Immobilien- und Erbrechtsforum des örtlichen Haus & Grund.